Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Geschäftsangaben

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Maler Mathis AG für Werkleistungen, namentlich Maler-, Tapezier- und Spritzarbeiten, fugenlose Wandbeläge und dekorative Beschichtungen.

Allgemein

Basis für einen Vertragsabschluss sind vereinbarte Leistungs- und Zahlungsbedingungen. In der Regel bildet ein schriftliches Angebot die Grundlage für die Auftragserteilung.
Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich oder durch vorbehaltslose Gewährung der Arbeitsaufnahme durch die Unternehmerin.

Rechtsgrundlage / Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Geschäftsverkehr mit der Maler Mathis AG für sämtliche Vertragsverhältnisse anwendbar. Der Bauherr akzeptiert diese AGB mit der Auftragserteilung.

Angebot und Preisbasis

Die Angebote haben eine Gültigkeit von 60 Tagen ab Offertdatum. Erfolgt die Annahme des Angebotes nicht innerhalb von 60 Tagen, hat die Unternehmerin das Recht, die Mehrvergütung nach Maßgabe namentlich der Lohnkostenansätze, Listenpreise für Material, Transportkosten, Baustelleneinrichtungen, gesetzliche Abgaben usw. gegenüber der ursprünglichen Kostengrundlage geltend zu machen.

Die Leistungen sind so kalkuliert, dass bei der Arbeitsausführung zusammenhängend oder entsprechend einem Bauprogramm gearbeitet werden kann. Bei Arbeitsunterbrüchen, die nicht von der Unternehmerin zu vertreten sind, hat dies Anspruch auf Ersatz der entstandenen Mehrkosten. Der Bauherr wird nach Möglichkeit über solche Umstände und die Mehrkosten orientiert.

Die Arbeitnehmerin ist berechtigt, die Arbeiten bis zur Einigung über diese Mehrkosten und weitere Nachträge einzustellen.

Ausführungsbedingungen

Bei Arbeitsausführungen (namentlich schlechte Witterung, Vorleistung von Nebenunternehmen usw.) welche den Empfehlungen des Materiallieferanten widersprechen, darf die Unternehmerin die Arbeiten einstellen. Sie zeigt solche Verhältnisse dem Bauherrn ohne Verzug an.

Ablieferung (Abnahme) und Gewährleistung

Die Ablieferung des Gewerkes erfolgt mit der Beendigung der Arbeiten. Eine spätere Begehung/Abnahme hat auf den Fristenverlauf keine Auswirkung.

Es gelten die Rüge- und Verjährungsfristen gemäß SIA-Norm 118, Art. 172ff.

Mit der Ablieferung beginnt die Gewährleistungspflicht, innerhalb welcher Mängel geltend gemacht werden können.

Rechnungsstellung / Zahlungskonditionen

Die Unternehmerin kann ab Angebotszuschlag 10% des Werklohnes in Akonto stellen. Weitere maximal 80% des Werklohnes nach Maßgabe des Baufortschrittes werden als Akontozahlung in Rechnung gestellt.

Der Verzug des Bauherrn mit in Rechnung gestellten Akontozahlungen berechtigt die Unternehmerin die Arbeiten einzustellen.

Die Schlussrechnung wird mit Ablieferung des Werkes fällig.

Die Berufung auf Mängel berechtigt den Bauherrn zu keinem Rückbehalt der über 10% über der Rechnungssumme liegt.

Urheberrecht an Offert- / Leistungsverzeichnissen

Sämtliche Angebotsunterlagen bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung nicht kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden.

Sie dürfen nicht ohne Zustimmung der Unternehmerin für die Beschaffung weiterer Angebote genutzt werden.

Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Maler Mathis AG. Die Unternehmerin hat jedoch das Recht, gegen den Bauherrn auch am Ort der gelegenen Sache oder am Sitz/Wohnsitz des Bauherrn vorzugehen.

Es gelangt schweizerisches Recht zur Anwendung.

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Allgemeines

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Verantwortlicher

Maler Mathis AG
Schrotmättli 12a
info@maler-mathis.ch
041 259 49 39

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Luzern, 30.11.2023